Bürgerinformation zum aktuellen Änderungsgenehmigungsverfahren

Information des HKW – Altenstadt an die Bürger von Altenstadt, Schongau und alle umliegenden Gemeinden zum aktuellen Änderungsgenehmigungsverfahren.

Kernbotschaften aktueller Stand

Technische Konzeption

  • Das Kraftwerk ist als Energieerzeugungsanlage mit der Möglichkeit zur Auskopplung von Wärmeenergie konzipiert – kurz Heizkraftwerk – wobei die im HKW Altenstadt erzeugte Wärme gegenwärtig erst in zwei gewerblichen Betrieben und einer Gärtnerei genutzt wird.
  • Der Anschluss weiterer Wärmeabnehmer in Form von Industriebetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten ist technisch möglich und vorgesehen.
  • Das Heizkraftwerk Altenstadt ist eine sog. Mitverbrennungsanlage deren Zweck ausdrücklich nicht die Beseitigung von Abfällen, sondern die Energieerzeugung ist.
  • Der Zweck solcher Kraftwerke besteht in der Bereitstellung von Energie, bei der fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Erdgas) zur Schonung der natürlichen Ressourcen durch nachwachsende Rohstoffe ersetzt werden.

Betriebsweise und Brennstoffe

  • Das Heizkraftwerk Altenstadt wird aktuell als ein Biomasseheizkraftwerk betrieben, das seit 1999 nach den Regeln des Erneuerbare Energien Gesetzes „grünen Strom“ und Wärme aus regenerativen Energieträgern erzeugt. Der im HKW Altenstadt erzeugte Strom deckt den Bedarf von mehr als 25.000 Haushalten, knapp der Hälfte aller Haushalte im Landkreis Weilheim-Schongau.
  • Im Jahr werden im HKW Altenstadt ca. 90.000 Tonnen Holz thermisch verwertet. Der Brennstoff stammt ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben aus der Region im Umkreis von ca. 50 bis 80 Kilometern.
  • Verwertet werden ausschließlich nicht gefährliche Altholzfraktionen der Klassen AI bis AIII sowie naturbelassenes Holz und andere Biomasse. Mit Holzschutzmitteln belastete A IV-Hölzer wie Eisenbahnschwellen, Telefonmasten etc. werden nicht eingesetzt.
  • Der Einsatz von regenerativen Rohstoffen zur Energieerzeugung – hier Altholz gemäß der Biomasse-Verordnung, ist im Gegensatz zur Stromerzeugung aus Öl, Kohle, Gas CO2-neutral. Das Heizkraftwerk Altenstadt hat dadurch seit Inbetriebsetzung über 2 Mio. Tonnen klimawirksames CO2 eingespart.
  • Während Müllverbrennungsanlagen i.d.R. auch gefährliche Abfälle i.S.d. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) annehmen, werden im Heizkraftwerk Altenstadt keine gefährlichen Abfälle verwertet.

Emissionen und Immissionen

  • Die Emissionen liegen aufgrund der hocheffizienten Rauchgasreinigungsanlage bereits jetzt deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten, werden durchgehend aufgezeichnet, unterliegen der fortlaufenden Kontrolle der Aufsichtsbehörde und können zu jedem beliebigen Zeitpunkt nachgewiesen werden. Die Messeinrichtungen sind verplombt und nicht manipulierbar.
  • Der Betrieb eines biomassebefeuerten Heizkraftwerkes bedingt keinerlei relevante Geruchsemissionen, auch nicht, wenn künftig Ersatzbrennstoffe (EBS) zugefeuert werden.
  • Die Immissionen – beispielsweise, die durch den Betrieb des Heizkraftwerkes an einem Ort ankommende Staubkonzentration- sind pro Quadratmeter so gering, dass diese unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze liegen.

Kernbotschaften künftiger Zustand

Laufendes Genehmigungsverfahren bei der Regierung von Oberbayern

  • Das HKW Altenstadt hat bei der Regierung von Oberbayern eine Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette beantragt.
  • Die bereits erfolgte Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit der Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass der Anlagenbetrieb auch künftig keine „erheblichen Umweltauswirkungen“ haben kann und somit die Antragstellung im Rahmen eines nicht öffentlichen Verfahrens erfolgte.
  • Hintergrund des Antrags zur Erweiterung des Brennstoffbandes ist die zunehmende Volatilität des Altholzmarktes (Menge, Qualitäten, Preise). Dadurch auftretenden Schwankungen der Verfügbarkeit muss zur Sicherung eines stabilen Anlagenbetriebes vorgebeugt werden. Das ist für eine zuverlässige Versorgung von Endverbrauchern mit Strom und Wärme unverzichtbar.
  • Die Geschäftsführung des HKW Altenstadt bedauert ausdrücklich, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass durch die beantragte Ergänzung des Brennstoffbandes eine „Müllverbrennungsanlage“ mit erheblichen Umweltauswirkungen entstehen soll. Das ist nicht zutreffend.

Technische Konzeption

  • Die grundsätzliche technische Konzeption bleibt bis auf kleinere Anpassungen – siehe Spiegelpunkt unten – unverändert.
  • Insbesondere ist eine Leistungserhöhung und damit eine Erhöhung der Brennstoffmenge mit der Änderungsgenehmigung nicht beantragt und auch künftig nicht beabsichtigt.
  • Die beantragte Änderung wird genutzt, um die Rauchgasreinigung so zu optimieren, dass noch vor Inkrafttreten einer EU-rechtlich bedingten Grenzwertverschärfung, die dann im Betrieb geltenden verschärften Emissionsgrenzwerte, durch die Anwendung der besten verfügbaren Technik (BVT), wie bisher – und auch weiterhin – unterschritten werden.

Betriebsweise und Brennstoffe

  • Künftig im Bedarfsfall zusätzlich zur Sicherung des Anlagenbetriebes eingesetzte EBS-Fraktionen (max. Energieanteil 50%) stammen ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben aus der Umgebung und stellen einen mit modernster Aufbereitungstechnik hergestellten Brennstoff dar, mit definierten und im Anlagenbetrieb überwachten Eigenschaften.
  • EBS wird stets in Verbindung mit den aktuell eingesetzten Regelbrennstoffen Altholz und anderen Biomassen eingesetzt, nicht jedoch als Solo-Brennstoff. Das Heizkraftwerk Altenstadt wird daher auch künftig nicht zu einer „Müllverbrennungsanlage“.
  • Anlieferungsmenge und Lieferverkehr werden aufgrund des tendenziell höheren Heizwertes von Ersatzbrennstoffen nicht zunehmen.

Emissionen und Immissionen

  • Durch die beantragte Änderung wird sich das Emissionsverhalten der Anlage für keinen Schadstoff verschlechtern, daher sind auch immissionsseitig Verschlechterungen gegenüber dem Istzustand nicht möglich.
  • Die oben angeführte, nicht mögliche Verschlechterung des aktuellen Istzustandes wird untermauert durch die Tatsache, dass für insgesamt fünf Schadstoffe ein gegenüber dem genehmigten Istzustand geringerer (!) Emissionsgrenzwert beantragt wird und daher im zukünftigen Betrieb auch zwangsläufig einzuhalten sein wird.
  • Der Betrieb der umgerüsteten Anlage ist erst dann zulässig, wenn die Einhaltung der beantragten Emissionswerte durch einen Probebetrieb gegenüber der Behörde nachgewiesen wurde.

 

Die Geschäftsführung
Heizkraftwerk Altenstadt