Wer Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zuführt (Mengen größer 500 kg), muss das angelieferte Altholz nach Kategorie und Menge deklarieren. Für die Deklaration des Altholzes ist grundsätzlich ein Anlieferungsschein zu verwenden:
Wer Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zuführt (Mengen größer 500 kg), muss das angelieferte Altholz nach Kategorie und Menge deklarieren. Für die Deklaration des Altholzes ist grundsätzlich ein Anlieferungsschein zu verwenden: